Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen des Schulgebäudes

Auf Grund der steigenden Zahl an COVID-Neuinfektionen gilt ab Montag wieder eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen des Schulgebäudes. Der Mund-Nasen-Schutz muss im Wartebereich vor der Schule, in der Garderobe, auf den Gängen und beim Betreten der Klassenräume getragen werden. Während des Unterrichts, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, sofern die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Platz sitzen.

Sollten Schülerinnen und Schüler den Mund-Nasen-Schutz einmal vergessen oder sollte dieser verloren gehen, können die Einwegmasken beim Eingang oder im Sekretariat abgeholt werden.